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Arbeitszeugnis von einer Personalerin prüfen, optimieren oder erstellen lassen

Sie haben ein Arbeitszeugnis erhalten und möchten erfahren, ob Ihr Arbeitszeugnis versteckte Botschaften enthält?

Sie wissen nicht, ob es ein gutes Arbeitszeugnis ist?

Sie möchten erfahren, ob etwas in Ihrem Arbeitszeugnis fehlt?

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von einer erfahrenen Personalerin prüfen, optimieren oder erstellen.

Die Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Arbeitszeugnis Note

  • Vollständigkeit

  • Reihenfolge

  • Geheimcodes 

  • Rechtschreibung / Grammatik

Dokument mit Stift

Die Übermittlung der Informationen aus Ihrer Arbeitszeugnisprüfung erfolgt telefonisch. Auf Wunsch können Sie zusätzlich eine Optimierung Ihres Arbeitszeugnisses erhalten oder Ihr Zeugnis komplett erstellen lassen.  

Ihre Vorteile: 

  • Ich habe selbst Arbeitszeugnisse für Fach- und Führungskräfte in Deutschland erstellt und weiß, worauf es dabei ankommt.

  • Formulierungen im Arbeitszeugnis können positiv wirken, aber in Wahrheit versteckte Geheimcodes enthalten, die genau das Gegenteilige bewirken sollen. Wenn Sie versteckte Botschaften und ein schlechtes Arbeitszeugnis nicht sofort erkennen, könnte das fatale Folgen haben. Aus diesem Grund ist es wichtig zeitnah nach Erhalt des Arbeitszeugnisses die darin enthaltenden Formulierungen zu prüfen und ggf. eine Korrektur zu verlangen. ​​

  • Da in vielen Arbeits- und Tarifverträgen Ausschlussfristen vereinbart sind, sollten Sie schnell handeln. In der Regel ist dort geregelt, dass Sie alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wie z.B. die Berichtigung von Arbeitszeugnissen innerhalb einer Frist von 3 Monaten einklagen müssen. Anderenfalls verfällt der Anspruch.

  • Ich nehme mir Zeit für Sie und gehe auf Ihre individuellen Fragen ein. ​​​

  • Aufgrund meiner vielfältigen Sprachkenntnisse kann ich Ihnen die Formulierungen in Ihrem deutschen Arbeitszeugnis nicht nur in Deutsch, sondern auch in Bosnisch und Englisch verständlich erklären. ​

  • Die Kosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (§9 und 19 ESTG).​​

Eine Preisliste finden Sie hier.

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